AGB / Verkaufs- und Lieferbedingungen Wall Bau GmbH

1. Geltung
Der Käufer gibt sich mit seiner Unterschrift mit den Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Wall Bau GmbH, in der Hochgewann 29, 67575 Eich, einverstanden.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die zu Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd maßgebend. Bestellungen gelten nur dann als angenommen, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt sind. Alle abweichenden Bedingungen in vorausgenannten Anfragen oder Bestellungen des Käufers gelten, auch wenn unsererseits kein Widerspruch erfolgt, nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Telegrafische, telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Sonderabmachungen mit unseren Vertretern und Reisenden haben nur Gültigkeit, wenn sie in allen Teilen von uns schriftlich bestätigt sind.
Einkaufsbedingungen des Käufers, die von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, haben keine Gültigkeit, auch wenn ihre Annahme von uns nicht ausdrücklich abgelehnt wird.

3. Aufträge
Für den Besteller eigens angefertigte oder beschaffte Ware schließt Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Rückgabe aus.

4. Lieferzeit
Lieferfristen werden annähernd angegeben und gelten als eingehalten, wenn die Ware versandbereit liegt aber infolge Abfuhr- und Verladeschwierigkeiten, deren Beseitigung trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht möglich ist, nicht abgefahren bzw. verladen werden kann. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Verkäufers in einer oder mehreren Partien.

5. Höhere Gewalt usw.
Ereignisse höherer Gewalt sowie alle anderen außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegenden Ereignisse und Zustände, welche von unmittelbarem oder mittelbarem Einfluss auf die Lieferung sind, wie z. B. Erhöhung der Selbstkosten bei der Rohstoffbeschaffung oder Herstellung der Ware durch Konjunktureinflüsse über den Vertragspreis hinaus, Transport- oder Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Behinderung durch behördliche Anordnungen, auch im Devisenverkehr, Verzögerungen jeglicher Art in der Belieferung des Verkäufers sowie ähnliche Umstände berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrage, ohne das der Käufer berechtigt wäre dieserhalb Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Verkäufer zu erheben.
Wird durch derartige Umstände die Beschaffung oder Lieferung der verkauften oder vermieteten zur Lieferung beschafften Ware erheblich beschwert, so ist der Käufer unter Ausschluss aller weiteren Rechte befugt, bis zum Ablauf einer Woche, nachdem ihm die Verhinderung oder Erschwerung der Lieferung unter Angabe des Grundes von dem Verkäufer aufgegeben ist, den Rücktritt vom Vertrage schriftlich zu erklären, widrigenfalls er an den Vertrag bis zur Behebung der Erschwerung der Lieferung auch über die vereinbarte Lieferzeit hinaus gebunden bleibt. Sofern und soweit sich durch derartige Umstände die Lieferungen an den Verkäufer verzögern, ist der Käufer nicht berechtigt Verzugsschadenersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend zu machen.

6. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für die sonstigen Leistungen des Käufers ist Eich. Erfüllungsort für die Lieferung ist derjenige Ort, wo sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder einer etwa vereinbarten Übergabe an den Käufer befindet. Der Erfüllungsort wird dadurch nicht geändert, dass der Verkäufer die Versendung der Ware übernimmt.

7. Versand
Der Versand erfolgt ab Lager oder Herstellerwerk auf Gefahr des Empfängers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht dem Verkäufer die Wahl der Verfrachtungsart frei. Verladungen und Transporte erfolgen aufgrund allgemeinen Bestimmungen der Spediteure u./od. Frachtführer, die für die jeweiligen Verladungen bzw. Transporte Geltung haben.

8. Transportgefahr
Die Versendung erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung stets auf Gefahr des Käufers. Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden versichern zu lassen, es sei denn, eine solche Vereinbarung wäre ausdrücklich schriftlich vereinbart.

9. Abnahme
Nimmt der Käufer die Ware trotz Andienung derselben nicht ab, so geht die Gefahr für die Ware, falls noch nicht geschehen, spätestens in diesem Zeitpunkt auf den Käufer über, und der Kauf- oder Mietpreis wird unter Aufhebung aller etwa vereinbarten Zahlungsfristen sofort fällig mit der weiteren Wirkung, dass der Verkäufer berechtigt ist, von dem Käufer den Ersatz sämtlicher durch den Abnahmeverzug entstehenden Schäden wie Verzugszinsen, Lagergelder usw. zu beanspruchen.

10. Zahlung
Wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart worden ist, gelten folgende Zahlungsfristen:
Sofort bei Anlieferung der Ware in Bar an Verkäufer (nicht an Anlieferer!) oder Banküberweisung innerhalb 5 Tagen auf das Konto des Verkäufers, hierfür ist die Bestätigung durch Vorlegen eines Überweisungsbeleges oder Kontoauszuges mit Datum als Nachweis erforderlich. Die Vertreter, Handlungsreisende usw. des Verkäufers sind zu Bewilligung von Zahlungsfristen, Entgegennahme von Zahlungen, Mängelanzeigen und dgl. nicht ermächtigt. Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen vermeintlicher Ansprüche aus diesem Vertrage oder aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen.

11. Fälligkeit
Erhält der Verkäufer ungünstige Mitteilungen über die Vermögenslage des Käufers / Mieters- dies gilt auch dann, wenn die Vermögenslage bei Abschluss des Kaufs bereits die Gleiche war-, so kann der nach seiner Wahl bei noch nicht gelieferten Ware vom Vertrage zurücktreten oder unter Aufhebung aller etwaigen Zahlungsvereinbarungen, Barvorauszahlungen verlangen, und bei gelieferter, aber noch nicht bezahlter Ware
Rücksendung oder Barzahlung verlangen. Bei Rücksendung ist der Kaufpreis zur
Spesen- und frachtfreien Rücksendung und zum Ersatz eines durch Beschädigung oder
unsachgemäße Behandlung oder durch den Rücktransport entstandenen etwaigen
Mindestwertes verpflichtet.

12. Verzug
Gerät der Käufer oder Mieter mit einer Leistung aus diesem Vertrage in Verzug, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder sofortige Barzahlung zu verlangen. Der Verkäufer ist solchen falls ferner, berechtigt, die seinem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren nach seiner Wahl zum ursprünglichen Fakturenwert zurückzunehmen oder freihändig oder öffentlich gegen den Käufer oder Mieter zu verkaufen. Die Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer oder Mieter auf Schadenersatz bleiben in jedem Falle unberührt.

13. Mängelhaftung
Wird die Ware vor Versand vom Käufer besichtigt und nicht beanstandet, so ist jegliche spätere Beanstandung, insbesondere hinsichtlich der Qualität, Beschaffenheit usw. einerlei ob wegen erkennbarer oder geheimer Fehler, ausgeschlossen. Für Fehler, die sich erst bei oder nach der Verarbeitung der Ware zeigen, auch für geheime Fehler, haftet der Verkäufer nicht. Im übrigen müssen Beanstandungen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb 5 Tagen nach Empfang der Ware mitgeteilt werden, anderenfalls werden sie nicht berücksichtigt.
Sofern sich Beanstandungen als berechtigt erweisen, haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Lieferung von Ersatzstücken. Weitergehende Ansprüche wie Wandelung oder Schadenersatz sind in jedem Falle ausgeschlossen. Kleine Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, auch Farb- und Strukturunterschiede in Holz und Furnier, Stahl oder Alu und sonst. Materialien und Oberflächen, berechtigen nicht zu Beanstandungen.
Der Käufer oder Mieter ist bei Vermeidung des Verlustes seiner etwaigen Rechte oder Ansprüche verpflichtet, die Ware unangebrochen am Bestimmungsort zur Besichtigung zu halten. Bei Beanstandungen kann- unter Ausschluss aller sonstigen Rechte und Ansprüche- nur Ersatzlieferung oder dgl. gefordert werden.
Beanstandungen berechtigen den Käufer oder Mieter nicht, die Annahme oder Bezahlung der Ware zu verweigern oder verzögern.

14. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Käufers oder Mieters jeglicher Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere für Folgeschäden und dgl., sind ausgeschlossen.

15. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß Par.455 BGB mit den nachstehenden Erläuterungen.
Bis zur restlosen baren Einlösung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich eines etwaigen Konto-Korrent-Saldos, verbleiben sämtliche vom/durch Verkäufer gelieferte Waren in deren unumschränkten Eigentum. Von dem Verkäufer gelieferte, bereits bezahlte, aber noch im Besitz des Käufers vorhandene Waren, haften gleichfalls für alle noch offenstehenden Forderungen des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung hergestellten Gegenstände. Bei Verbindung oder Vermischung mit dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen erwirbt dieselbe Miteigentum gemäß Par.947, 948 BGB.
Vor Eigentumsübergabe ist der Käufer oder Mieter nicht berechtigt, die Ware ohne Zustimmung des Verkäufers zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen und dgl. Der Käufer oder Mieter bleibt verpflichtet, dem Verkäufer sofort Mitteilung zu machen, sofern Pfändungen der Ware erfolgen oder dritte Personen Rechte an derselben geltend machen. Solchen falls werden vorbehaltlich des Rechts des Verkäufers gegen den Käufer oder Mieter unter Aufhebung aller etwa vereinbarten Zahlungsfristen sofort fällig.

16. Montageservice
Die Montage der Ware wird durch unsere Firma durchgeführt, sofern es vom Käufer oder Mieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Dazu muss das Angebot/Auftragsbestätigung vom Käufer/Mieter unterschrieben werden. Falls keine Montage durch unsere Fa. Vom Käufer/Mieter gewünscht wird, ist ein entsprechendes Vermerk in Form einer Durchstreichung der Montagezeile oder „ohne Montage“ im Angebot durchzuführen.
Der Montagepreis versteht sich Netto, zzgl. der zur Lieferzeit geltenden MwSt. Das Montagematerial wird, soweit nicht anders vereinbart, dem Käufer gesondert in der Montagerechnung aufgelistet, oder muss vom Käufer selbst bereitgestellt werden. Die Kosten für die Montage der Ware sind sofort nach Beendigung der Montage und das Durchgehen der Montagecheckliste in Bar zu bezahlen.

 

17. Besondere Vereinbarungen
Andere als in diesem Schreiben enthaltene Bedingungen sind ungültig, es sei denn, dass der Verkäufer dies schriftlich bestätigt hat. Etwa früher getroffene mündliche oder schriftliche Abmachungen werden hierdurch aufgehoben. Mündliche Nebenabreden, welche von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, haben nur Gültigkeit, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt sind.
Bestehende oder eintretende völlige oder teilweise Nichtigkeit eines Teils dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen zieht die Nichtigkeit des anderen Teils derselben nicht nach sich. Ein Abschluss aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen macht dieselben zum rechtsverbindlichen Vertragsbestandteil für alle weiteren Abschlüsse zwischen dem Verkäufer und dem betreffenden Käufer/Mieter, auch wenn sie für den einzelnen Fall nicht besonders vereinbart sind. Die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen gilt als deren ausdrückliche Anerkennung auch bei selbst-nachträglicher Übersendung abweichender Bestellscheine des Käufers.

18. Gerichtsstand
Streitigkeiten jeder Art werden nach Wahl des Verkäufers, in Deutschland, oder durch die für Eich zuständigen ordentlichen Gerichte entschieden.